Unterstützungserklärung
Die Bundesregierung hat den Wahltag für die Bundespräsidentenwahl 2022 noch nicht festgelegt.
Die Organwalterinnen und Organwalter der Gemeinden können auf einer vor ihnen seitens einer unterstützungswilligen Person unterschriebenen Unterstützungserklärung ab dem Stichtag bestätigen, dass die unterstützungswillige Person in der Wählerevidenz der Gemeinde eingetragen ist. Den Stichtag legt die Bundesregierung gemeinsam mit dem Wahltag in einer Verordnung fest. Bei zurückliegenden Bundespräsidentenwahlen war der 61. Tag vor dem Wahltag der Stichtag.
Bevollmächtige von Wahlvorschlägen können Unterstützungserklärungen bis zum 37. Tag vor dem Wahltag sammeln und einem Wahlvorschlag, der bis zum 37. Tag vor dem Wahltag, 17.00 Uhr, der Bundeswahlbehörde vorzulegen ist, anzuschließen. Für eine Bewerbung werden 6.000 unterschriebene und gültig bestätigte Unterstützungserklärungen benötigt.
Aktuelle Formulare für Unterstützungserklärungen können erst ab etwa Mitte Juli 2022 zum Herunterladen angeboten werden, weil der Gesetzgeber die als Anlage zum Bundespräsidentenwahlgesetz 2022 gesetzlich verankerten Formulare allem Anschein nach mit dem in parlamentarischer Behandlung befindlichen Wahlrechtsänderungsgesetz 2022 noch ändern wird.
Eine Unterstützungserklärung kann ab Stichtag – der Beginn der Bundespräsidentenwahl wird über die Medien bekannt gegeben – bei jedem Gemeindeamt eingeholt, ausgefüllt und beglaubigt werden. Dies hat gemäß § 7 Abs 2 BPRäsWG „unverzüglich“ und kostenlos zu geschehen. Diese Unterstützungserklärung muss dann dem zuständigen Wahlhelfer oder Wahlwerber in diesem Fall Johann Peter Schutte übergeben werden, sodass er diese gesammelten Unterstützungserklärungen rechtzeitig überreichen kann.
Bestimmungen zur Abgabe von Unterstützungserklärungen aus dem Ausland finden sich in § 7 BPräsWG
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*Diese Unterstützungserklärung ist ein Muster gem. § 7 Abs 1 BPräsWG und liegt ab dem Stichtag bei jedem Gemeindeamt vor.
Download Formular Unterstützungserklärung